BGBl I 2026/81, ausgegeben am 6. 8. 2026
Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden
1. Überblick
Mit der am 7. 8. 2026 in Kraft getretenen Gesetzesnovelle wird die Richtlinie (EU) 2024/1233 [über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten] in innerstaatliches Recht umgesetzt. Ziel der Rahmenrichtlinie ist es, das Verfahren zur Prüfung des Antrags auf eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für unselbstständig Erwerbstätige zu erleichtern, wobei die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, die Voraussetzungen für die Erteilung einer kombinierten Erlaubnis zu Arbeitszwecken zu regeln, nicht berührt wird. Die wesentlichen Neuerungen betreffen die behördliche Entscheidungsfrist, den Arbeitgeberwechsel und den Fall der Arbeitslosigkeit während der Geltungsdauer einer kombinierten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.

