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Kein Entgelt nach Tod des Alleingesellschafter-Geschäftsführers - Anspruch auf Kündigungsentschädigung bei Austritt?

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 7011/6/2026 Heft 7011 v. 12.8.2026

AngG: § 26 Z 2, § 29

GmbHG: § 15a

Im Falle eines berechtigten vorzeitigen Austritts wegen vorenthaltenen Entgelts hat der Arbeitnehmer nur dann Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung, wenn den Arbeitgeber ein Verschulden am Austrittsgrund trifft. Ein solches Verschulden liegt nicht vor, wenn der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH unerwartet verstirbt und die Verlassenschaft nach dem Geschäftsführer als Alleingesellschafterin mangels eines bestellten Verlassenschaftskurators bis zum Austritt des Arbeitnehmers nicht handlungsfähig war und daher keinen neuen Geschäftsführer bestellen konnte, der für die Gehaltszahlungen sorgt. Eine Rechtsgrundlage dafür, dass der Geschäftsführer einer GmbH auch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Lebensgefahr schon zu Lebzeiten Vorkehrungen für die Entgeltfortzahlung im Fall seines Ablebens hätte treffen müssen, besteht nicht.

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