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Entsendebescheinigung ins Ausland

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 7010/1/2026 Heft 7010 v. 5.8.2026

Im Bereich der Entsendungen werden Anträge auf Ausstellung einer Bescheinigung PD A1 vollelektronisch abgewickelt. Für eine rasche Abwicklung sind die Anträge korrekt und vollständig auszufüllen. In der aktuellen Ausgabe ihres Magazins DGservice Nr 2/2026 informiert die ÖGK über die Befüllung des ausschließlich über ELDA zu übermittelnden Antrages E1 für Entsendungen in einen Mitgliedstaat der EU, des EWR, die Schweiz und das Vereinigte Königreich zur Beantragung der Bescheinigung PD A1. Beginnt die Entsendung einer Person erst mehr als 14 Tage nach der Antragstellung, wird die Prüfung des Antrages zunächst zurückgestellt und die Bescheinigung PD A1 nicht sofort rückübermittelt. Hintergrund ist, dass sich wesentliche Umstände bis zum tatsächlichen Beginn der Entsendung noch ändern können. Der übermittelte Antrag bleibt in Evidenz und die Bescheinigung PD A1 wird frühestens 14 Tage vor dem Beginn der Entsendung ausgestellt und übermittelt. Nähere Informationen zu den zu befüllenden Datenfeldern siehe hier: https://tinyurl.com/DGservice-Nr-2-2026 .

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