ASVG: § 4 Abs 4
Übernimmt eine Bergwanderführerin geführte Touren für einen Reiseveranstalter und führt sie diese eigenverantwortlich durch, ist sie nicht in den Betrieb des Reiseveranstalters eingegliedert, unterliegt sie keinen persönlichen Weisungen und bestehen keine Berichts- oder Mel-

