VBG: § 34 Abs 2 lit b
OLG Wien 29. 4. 2026, 8 Ra 3/26h
Hat ein beim Finanzamt Österreich im Bereich der Arbeitnehmer- und Betriebsveranlagung tätiger Vertragsbediensteter über einen Zeitraum von mehr als 2,5 Jahren in zahlreichen Angriffen neben seinen eigenen Daten auch Steuerdaten seiner Mutter, seines Vaters und seines Bruders im Abgabeninformationssystem des Bundes und in der Datenbank Jahresveranlagung Privat abgefragt, erfolgte dies aber mit deren ausdrücklicher Zustimmung auf deren ausdrückliches Ersuchen und ging der Dienstnehmer davon aus, sich im Rahmen des Zulässigen zu bewegen, da er in seiner Organisationseinheit für genau diese Fragen, um deren Beantwortung ihn seine Familienmitglieder ersuchten, sachlich und örtlich auf seinem konkreten Arbeitsplatz zuständig war, und er seinen Familienmitgliedern nicht mehr Informationen preisgegeben hat, als diese von einem Arbeitskollegen des Klägers auf offiziellem Weg erfahren oder selbst bei Vorhandensein eines FinanzOnline-Zugangs einsehen hätten können, ist von keiner besonders schwerwiegenden Dienstpflichtverletzung auszugehen, die zur Entlassung des Dienstnehmers berechtigen würde.

