BGBl I 2026/46, ausgegeben am 1. 7. 2026
Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz geändert werden
Erweiterte Rechte für Finanzpolizei
Ein neuerliches Ansteigen der Anzahl der Scheinunternehmen und damit auch der Schadenssummen erfordert zusätzliche Ermittlungsmöglichkeiten für die Organe der Betrugsbekämpfung, um Firmenkonstrukte rascher und effektiver vom Markt nehmen zu können. Scheinunternehmen werden regelmäßig für die Ausstellung von Scheinrechnungen und damit das Produzieren künstlichen Betriebsaufwandes verwendet. Dazu werden nach Erstellung einer Scheinrechnung Gelder des vermeintlichen Auftraggebers an das Bankkonto des Scheinunternehmens überwiesen. Im Anschluss werden sämtliche Gelder in bar behoben und an den Übersender (abzüglich einer Provision für das Scheinunternehmen) rückgemittelt. Das somit generierte Schwarzgeld wird schließlich für Schwarzgeld(zu)zahlungen eigener oder fremder Dienstnehmer verwendet.

