BAO: § 293, § 303 Abs 1, § 307 Abs 1
Die durch die gemeinsame Genehmigung verbundenen und ausschließlich automationsunterstützt zugestellten Wiederaufnahme- und Sachbescheide gelten in analoger Anwendung des § 293 BAO dem Behördenwillen entsprechend als gleichzeitig zugestellt - unabhängig von der tatsächlichen Reihenfolge der Zustellung in der FinanzOnline-Databox.

