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Keine Mitversicherung in der Krankenversicherung bei Verlängerung des Studiums über das 27. Lebensjahr

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 7006/11/2026 Heft 7006 v. 8.7.2026

ASVG: § 123 Abs 4

VwGH 26. 2. 2026, Ro 2022/08/0018

Eine Mitversicherung in der Krankenversicherung ist für Kinder des Versicherten grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Nach diesem Zeitpunkt gelten sie ua dann weiter-

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