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Übernahme einer Zahnarztpraxis - kein Betriebsübergang

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 7006/6/2026 Heft 7006 v. 8.7.2026

AVRAG: § 3 Abs 1

Eine Zahnarztpraxis wird idR wesentlich durch den jeweiligen Inhaber geprägt, dessen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnisse dafür maßgeblich sind, dass Patienten seine ärztlichen Dienstleistungen fortgesetzt in Anspruch nehmen. Hinter dem stark ausgeprägten Arzt-Patienten-Kontakt treten die bei der Behandlung verwendeten Betriebsmittel und auch das Hilfspersonal des Zahnarztes zurück.

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