Das Betroffenen zukommende datenschutzrechtliche Auskunftsrecht betrifft nahezu auch alle im Geschäftsleben unternehmerisch auftretenden Akteure. Ein arbeitsrechtlicher Kontext besteht dabei unter anderem dann, wenn sich das Auskunftsbegehren auch auf die Bekanntgabe von Mitarbeiterdaten bezieht. Die Thematik enthält aber nicht nur arbeitsrechtliche Aspekte, da etwa Vorschriften eine Berechtigung oder allenfalls sogar Verpflichtung zur Geheimhaltung von (prinzipiell vom Auskunftsrecht umfassten) Informationen vorsehen können. Es handelt sich daher um eine Querschnittsmaterie, die Schnittstellen zu mehreren Rechtsbereichen aufweist.

