In ihrem Newsletter Nr 5/2026 gibt die ÖGK einen Überblick, in welchem Fall bei Vereins-, Zelt- oder Kellergassenfesten freiwillig mithelfende Personen zur Sozialversicherung anzumelden sind. Meist sind es Vereinsmitglieder und auch deren Familienangehörige, die bereit sind, bei der jeweiligen

