AVRAG: § 3 Abs 1 und Abs 2, § 6
OLG Wien 28. 1. 2026, 8 Ra 109/25w
Im September 2024 wurde über das Vermögen der G*** GmbH ein Konkursverfahren eröffnet. Mit Beschluss vom 24. 9. 2024 wurde die Schließung des Unternehmens der Schuldnerin angeordnet und die Masseunzulänglichkeit festgestellt.

