Der Anspruch auf Sonderzahlungen ist ein wesentlicher Inhalt von Kollektivverträgen. Dabei zeigt sich in der Praxis die Herausforderung, dass die Branchenkollektivverträge sehr unterschiedliche Textierungen gewählt haben.1 Ob im konkreten Anlassfall ein Anspruch gebührt und wenn ja, wie hoch dieser sein muss, sorgt daher immer wieder für Zweifelsfragen.

