ASVG: § 33 Abs 1, § 111 Abs 1 Z 1
VwGH 26. 3. 2026, Ra 2023/08/0038
Die Rechtsfrage, ob eine (durch § 111 Abs 1 Z 1 ASVG zum Verwaltungsstraftatbestand erklärte) Verletzung der Pflicht des Dienstgebers nach § 33 Abs 1 erster Satz ASVG, jede pflichtversicherte Person vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden, auch dann vorliegt, wenn der Arbeitsantritt der pflichtversicherten Person vor dem Hintergrund einer "Wiedereinstellungszusage" erfolgt ist, ist nach der klaren und eindeutigen Rechtslage zu bejahen.

