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Keine Pflicht zur Vorlage einer Krankenstandsbestätigung nach vermeintlicher Entlassung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 7001/9/2026 Heft 7001 v. 3.6.2026

AngG: § 8 Abs 8

OLG Wien 26. 2. 2026, 9 Ra 99/25g

Gemäß § 8 Abs 8 AngG ist ein Angestellter verpflichtet, eine Dienstverhinderung dem Arbeitgeber ohne Verzug anzuzeigen und auf Verlangen des Arbeitgebers eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung vorzulegen. Kommt der Angestellte diesen Verpflichtungen nicht nach, so verliert er für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf das Entgelt.

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