Im Frühjahr 2025 wurden umfassende Änderungen bzgl der geförderten Bildungskarenz bzw Bildungsteilzeit angekündigt. Die Bestimmungen der §§ 26 und 26a AlVG sind in weiterer Folge mit Ablauf des 31. 3. 2025 außer Kraft getreten. Für Neufälle war es (bis auf wenige Ausnahmen) nicht mehr möglich, während einer Bildungskarenz bzw Bildungsteilzeit Weiterbildungs- sowie Bildungsteilzeitgeld zu erhalten.1 Mit 1. 1. 2026 ist die gesetzliche Nachfolgeregelung in Kraft getreten, welche strengere Anforderungen an den Bezug der neuen Weiterbildungsbeihilfe stellt, keinen Rechtsanspruch beinhaltet und zum Teil auch eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers verlangt.2 Die Inanspruchnahme der Beihilfe ist jedoch erst für Anträge ab 8. 6. 2026 möglich.

