vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Neuregelung von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit 2026: Was ist final zu beachten?

Thema - ArbeitsrechtMag. Wolfram Hitz/Dr. Sabine KieselARD 6999/4/2026 Heft 6999 v. 20.5.2026

Im Frühjahr 2025 wurden umfassende Änderungen bzgl der geförderten Bildungskarenz bzw Bildungsteilzeit angekündigt. Die Bestimmungen der §§ 26 und 26a AlVG sind in weiterer Folge mit Ablauf des 31. 3. 2025 außer Kraft getreten. Für Neufälle war es (bis auf wenige Ausnahmen) nicht mehr möglich, während einer Bildungskarenz bzw Bildungsteilzeit Weiterbildungs- sowie Bildungsteilzeitgeld zu erhalten.11Vgl Lindmayr, Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 - BGBl, ARD 6941/18/2025; Hitz, Aus für die geförderte Bildungskarenz - Handlungsoptionen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ARD 6942/4/2025. Mit 1. 1. 2026 ist die gesetzliche Nachfolgeregelung in Kraft getreten, welche strengere Anforderungen an den Bezug der neuen Weiterbildungsbeihilfe stellt, keinen Rechtsanspruch beinhaltet und zum Teil auch eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers verlangt.22Vgl etwa Burger, Bildungskarenz neu, ZAS 2026/12; Gerhartl, Weiterbildungszeit, ASoK 2025, 402; Hitz, Interessante Fragen aus dem Arbeitsrecht, ARD 6975/14/2025; Kiesel, Bildungskarenz: Weiterbildungsbeihilfe ersetzt Weiterbildungsgeld, ARD 6978/4/2025. Die Inanspruchnahme der Beihilfe ist jedoch erst für Anträge ab 8. 6. 2026 möglich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte