Der Tätigkeitsbericht des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichts (dem im Jahr 2024 die Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in 6 besonderen Sachgebieten übertragen wurde, siehe ARD 6916/4/2024) weist aus, dass im Jahr 2025 1.878 neue Rechtssachen angefallen sind (889 beim EuGH und 989 beim EuG). Der EuGH hat 774 Rechtssachen erledigt, weshalb die Zahl der am 31. 12. 2025 anhängigen Rechtssachen auf 1.322 gestiegen ist. Von den neu anhängig gemachten Rechtssachen waren 580 Vorabentscheidungssachen, wobei die österreichischen Gerichte mit 47 Vorabentscheidungsersuchen hinter Italien (110), Polen (63) und Deutschland (61) auf Platz 4 liegen. Bei der Anzahl der Vorabentscheidungsersuchen in den dem EuG zugewiesenen Sachgebieten liegt Österreich auf Rang 2. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim EuGH betrug für alle Arten von Rechtssachen 16,7 gegenüber 17,7 Monaten im Vorjahr. ( Quelle: Pressemitteilung des EuGH Nr 44/26 vom 20. 3. 2026)

