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"Data Breach" als Krisenfall im Unternehmen - sind Mitarbeiter zu informieren?

Thema - ArbeitsrechtMag.a Franziska Egger/RA Mag. Adrian Walser, BSc.ARD 6998/4/2026 Heft 6998 v. 13.5.2026

Der Schutz personenbezogener Daten ist das zentrale Anliegen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) und - mit Blick auf Arbeitnehmer - auch des österreichischen Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG). Schon im Normalbetrieb stellt dieser Schutz Unternehmen vor rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Kommt es dabei zu einem Data Breach und daher zu einer Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten, steigt der Handlungsdruck massiv: Innerhalb kürzester Zeit müssen konkrete Maßnahmen gesetzt werden - von der Meldung an die Datenschutzbehörde über die allfällige Einbindung des Betriebsrats bis hin zur möglichen Information der betroffenen Arbeitnehmer.

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