Die Beurteilung, wann die Beitragspflicht zur Betrieblichen Vorsorge beginnt, führt immer wieder zu Rückfragen bei der ÖGK. Die Beitragspflicht beginnt in der Regel erst ab dem 2. Monat eines Dienstverhältnisses, da der erste Monat beitragsfrei ist - vorausgesetzt das Dienstverhältnis dauert länger als einen Monat. Wird jedoch innerhalb von 12 Monaten beim selben Arbeitgeber erneut ein Dienstverhältnis begonnen, besteht die Beitragspflicht bereits ab dem ersten Tag, also ohne beitragsfreien Monat. Ähnliches gilt bei fallweisen Beschäftigungen, bei denen bereits der zweite Einsatz innerhalb eines Jahres BV-pflichtig ist. Nähere Informationen mit konkreten Beispielen gibt die ÖGK in ihrem Magazin DGservice Nr 1/März 2026 (Direktlink: https://tinyurl.com/Betriebliche-Vorsorge ).

