In der aktuellen Ausgabe ihres Magazins DGservice Nr 6/März 2026 beantwortet die ÖGK die Frage, wie der vom Dienstgeber geleistete Kostenersatz für ein ärztliches Attest, das eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aufgrund einer Pflegefreistellung vorlegt, steuer- und beitragsrechtlich zu behandeln ist. Der Kostenersatz ist beitragsfrei, wenn der Dienstgeber eine derartige Bestätigung vom Dienstnehmer ausdrücklich verlangt. Nur in diesem Fall liegt eine beitragsfreie Vergütung einer durch den Dienstgeber veranlassten Aufwendung iSd § 49 Abs 3 Z 1 ASVG vor. Übernimmt der Dienstgeber aber auch dann die Kosten, wenn der Dienstnehmer die ärztliche Bestätigung unaufgefordert vorlegt, ist dieser Kostenersatz beitragspflichtig. Auch die Beurteilung, ob Lohnsteuerpflicht vorliegt oder nicht, erfolgt aufgrund dieser Kriterien. (Direktlink: https://tinyurl.com/Pflegefreistellung-Attest )

