Der grenzüberschreitende Einsatz von Mitarbeitern wirft zahlreiche steuerliche Fragestellungen auf - sowohl auf Ebene der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Beurteilung, wenn es sich um Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitglieder oder Geschäftsführer handelt, da hier von den allgemeinen Regelungen für Arbeitnehmer abweichende Zuweisungsnormen im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen (im Folgenden: DBA) zur Anwendung kommen können. Mit diesen besonderen Zuweisungsregeln des Art 16 des OECD-Musterabkommens 2017 (im Folgenden: OECD-MA)1 und deren praktischer Umsetzung befasst sich der vorliegende zweiteilige Beitrag.

