DSGVO: Art 6 Abs 1 lit a und lit f, Art 17 Abs 1 lit d
Verlangt ein Arbeitnehmer nach der Beendigung seines Dienstverhältnisses die Löschung von im Online-Auftritt des Unternehmens veröffentlichten Fotos und Videos, in denen er erkennbar ist, ist eine zuvor erteilte Einwilligung spätestens zum Beendigungszeitpunkt als widerrufen anzusehen.

