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ESt-Befreiung von österreichem Flugpersonal gemäß DBA-Malta

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Sabine SadloARD 6991/17/2026 Heft 6991 v. 25.3.2026

EStG 1988: § 1 Abs 2

DBA-Malta: Art 15 Abs 3, Art 23 Abs 1

Auch mit Art 15 Abs 3 DBA-Malta betreffend Flugpersonal werden deren Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit jeweils einem der beiden Vertragsstaaten ausschließlich zugeteilt. Folglich dürfen diese Bezüge iSd Art 23 Abs 1 DBA-Malta "nur" in jenem Staat, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der Fluggesellschaft befin-

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