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Kein Berufsschutz als angelernter Arbeiter bei fehlenden Kenntnissen in Kerntätigkeiten des Lehrberufs

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6991/15/2026 Heft 6991 v. 25.3.2026

ASVG: § 255 Abs 2

OGH 9. 12. 2025, 10 ObS 125/25t

Im Zusammenhang mit der Prüfung der Verweisbarkeit eines Versicherten nach § 255 ASVG ist zu unterscheiden, ob ein Berufsschutz im Sinn eines erlernten oder angelernten Berufs erst zu erwerben ist oder ob ein bereits erworbener Berufsschutz durch später ausgeübte Teiltätigkeiten erhalten bleibt. Im Fall eines angelernten Berufs nach § 255 Abs 2 ASVG sind für den Erwerb strengere Anforderungen zu stellen als für den Erhalt des Berufsschutzes nach § 255 Abs 1 ASVG. Ein (einziger) Kernbereich (Teilbereich) allein reicht nicht aus, den Berufsschutz zu erwerben.

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