Die meisten Arbeitsverhältnisse in Österreich unterliegen einem Kollektivvertrag. Für diejenigen, für die dies nicht gilt, gibt es zum Teil auf gesetzlicher Grundlage basierende Auffangbestimmungen, doch kommt es in der Praxis durchaus vor, dass ein Arbeitsverhältnis weder einem Kollektivvertrag noch einer solchen Ersatzbestimmung unterliegt. Manchmal vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer für diesen Fall die teilweise oder gänzliche Anwendung eines Kollektivvertrags für ein konkretes Arbeitsverhältnis. Dies ist grundsätzlich zulässig; im Folgenden werden die Grenzen einer solchen Vereinbarung analysiert.

