Mit steigenden Temperaturen steigen auch die gesundheitlichen Belastungen für Arbeitnehmer im Freien. Schon bisher war es Aufgabe der Arbeitgeber, Gesundheitsgefahren bei Arbeiten bei Hitze im Freien bei der Arbeitsplatzevaluierung zu berücksichtigen. Die neue Verordnung regelt nun aber konkret, welche Gefahren die Arbeitgeber zu betrachten haben und welche Maßnahmen zu setzen sind. Das Arbeitsinspektorat stellt dazu auf seiner Webseite umfangreiches Informationsmaterial zur Hitzeschutzverordnung, inklusive einer Musterevaluierung, zur Verfügung: www.arbeitsinspektion.gv.at | Arbeitsplatz | Physikalische Einwirkungen | Arbeiten bei Hitze im Freien (Direktlink: https://tinyurl.com/ArbI-Hitze-V )

