ASVG: § 49 Abs 2, § 162 Abs 3 und Abs 4
OGH 21. 10. 2025, 10 ObS 108/25t
Die von ihrer Dienstgeberin an eine andere Gesellschaft überlassene Klägerin vereinbarte mit der Beschäftigerin eine "leistungsabhängige Vergütung" nach einem "Mitarbeiterbeteiligungsplan". Nach Pkt 7 lit a des Mitarbeiterbeteiligungsplans ("Verdienen der leistungsabhängigen Vergütung") trifft die Beschäftigerin die endgültige Entscheidung über den Erhalt von Leistungsvergütungen und sie kann die Leistungsvergütungen nach eigenem Ermessen auf mehrere Mitarbeiter aufteilen, wenn mehr als ein Mitarbeiter zu einem bestimmten Verkauf beigetragen hat.

