In der Praxis spielen Arbeitszeitaufzeichnungen häufig nur eine untergeordnete Rolle. Zugleich sind sie wesentliches Mittel zur Beurteilung über Gesundheitsschutz und Entgeltansprüche der Arbeitnehmer. Daher kommt es immer wieder vor, dass Arbeitszeiten von Arbeitnehmern und/oder Arbeitgebern unrichtig aufgezeichnet werden. Dieser zweiteilige Beitrag untersucht die rechtlichen Folgen unrichtiger Arbeitszeitaufzeichnungen. Der erste Teil behandelt die zivilrechtlichen Konsequenzen, ehe der zweite Teil die strafrechtlichen und verwaltungsstrafrechtlichen Konsequenzen unrichtiger Arbeitszeitaufzeichnungen aufzeigt, die in der Praxis zu weitreichenden Strafen führen können. Teil 2 folgt in der nächsten ARD-Ausgabe.

