Von Ausnahmen abgesehen gilt im Dienstverhältnis grundsätzlich ein Alkoholverbot und enthalten betriebsinterne Richtlinien häufig ein ausdrückliches Alkoholverbot. Konsumiert ein Dienstnehmer während der Arbeitsverrichtung Alkohol, verletzt er seine Vertragspflichten und kann der Dienstgeber darauf mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen reagieren. In einer zweiteiligen Kurzserie informiert Zankel darüber, unter welchen Voraussetzungen ein Dienstnehmer nach Alkoholkonsum rechtswirksam entlassen werden kann, der Dienstgeber keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten muss oder der Dienstnehmer nach Alkoholkonsum für Schäden beim Dienstgeber bzw bei Kollegen haftet.

