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Kosten für eine Leihmutterschaft nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6988/14/2026 Heft 6988 v. 4.3.2026

EStG 1988: § 34

FMedG: § 2, § 3

Die Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft im Ausland (hier: durch einen in gleichgeschlechtlicher Ehe lebenden Mann) ist nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Da die österreichische Rechtslage eine Leihmutterschaft im Inland nicht zulässt, kann die Behandlung keinen zwangsläufigen Aufwand iSd § 34 Abs 3 EStG 1988

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