ABGB: § 879
OLG Wien 28. 10. 2025, 7 Ra 29/25y
Im vorliegenden Fall begehrte der Kläger, der als Schularzt in einem Dienstverhältnis zur beklagten Republik Österreich stand, seine Kündigung wegen Sittenwidrigkeit für rechtsunwirksam zu erklären. Der Beweis einer Sittenwidrigkeit der Kündigung ist dem Kläger allerdings nicht gelungen und ergibt sich auch nicht aus dem festgestellten Sachverhalt:

