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Kündigung wegen "fehlender Chemie" zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber - keine Sittenwidrigkeit

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6987/11/2026 Heft 6987 v. 25.2.2026

ABGB: § 879

OLG Wien 28. 10. 2025, 7 Ra 29/25y

Im vorliegenden Fall begehrte der Kläger, der als Schularzt in einem Dienstverhältnis zur beklagten Republik Österreich stand, seine Kündigung wegen Sittenwidrigkeit für rechtsunwirksam zu erklären. Der Beweis einer Sittenwidrigkeit der Kündigung ist dem Kläger allerdings nicht gelungen und ergibt sich auch nicht aus dem festgestellten Sachverhalt:

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