Aufgrund der andauernden Rezession kommen (leider) auch Insolvenzen immer häufiger vor. Im Falle einer Insolvenz stehen Arbeitgeber vor der Herausforderung, das Insolvenzverfahren zu bewältigen und das Unternehmen (sofern möglich) zu sanieren, während der Insolvenzverwalter bemüht ist, eine möglichst hohe Gläubigerquote zu erzielen. Gleichzeitig stellen sich dabei viele arbeitsrechtliche Fragen: Müssen/Dürfen Arbeitnehmer bis zum Ende arbeiten? Gibt es besondere Beendigungsmöglichkeiten für Unternehmen und Arbeitnehmer in der Insolvenz? Welche Rolle hat der Insolvenzverwalter dabei? Dieser Beitrag beleuchtet zentrale arbeitsrechtliche Aspekte und zeigt am Beispiel des Insolvenzverfahrens ohne Eigenverwaltung, worauf in der Krise besonders zu achten ist.

