Die Umsetzung der Plattformarbeits-RL, RL (EU) 2024/2831 , erfordert die Einführung einer Reihe von Regelungen, für die es in Österreich kaum vergleichbare Präzedenzbestimmungen gibt. Hießl geht im Rahmen ihres Beitrages primär der Frage nach, welche Auswirkungen von der Umsetzung der besonders kontroversen gesetzlichen Vermutung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Plattformen und ihren Arbeitskräften zu erwarten sind. Eine derartige Vermutung könne im Wesentlichen dann entscheidungsrelevant werden, wenn rechtliche Graubereiche bestehen, innerhalb derer dann derjenigen Auslegung der Vorzug gegeben wird, die zur Feststellung eines Arbeitsverhältnisses führt. Die Autorin legt dar, dass derartige Graubereiche durchaus zu bestehen scheinen - das auch in komplexen Mehrparteienkonstellationen. Gleichzeitig könne eine Vermutung an sich nicht zu einer Verschiebung der Grenzen des Arbeitnehmer-Konzepts führen. Insbesondere das gänzliche und reale Fehlen einer Arbeitspflicht wäre nach bisheriger Rechtsprechung eine solche Grenze, deren Aufgabe einem Paradigmenwechsel im Zugang zum Arbeitnehmer-Begriff gleichkommen würde. Österreich wäre aber durchaus nicht das erste Land, in dem die Judikatur sich aus teleologischen Überlegungen für einen derartigen Paradigmenwechsel entscheidet.

