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BMF-Info zum Lohnzettel 2026

Aus den BehördenFinanzministeriumBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6986/13/2026 Heft 6986 v. 18.2.2026

Info des BMF vom 4. 2. 2026, 2026-0.092.896

Das BMF beantwortet in einer aktuellen Info Fragen zum Lohnzettel 2026 (L 16-2026). Es geht dabei um Bruttobezüge gemäß § 25 EStG, übrige Abzüge (Aufgliederung des Betrages in Kennzahl 243) und den Sachbezug Kfz.

Bruttobezüge gemäß § 25 EStG

Frage 1

Darin enthaltene Sachbezüge Kfz: Bei E-Autos beträgt der Sachbezugswert derzeit null Euro. Ist hier Null (0) einzutragen?

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