Info des BMF vom 4. 2. 2026, 2026-0.092.896
Das BMF beantwortet in einer aktuellen Info Fragen zum Lohnzettel 2026 (L 16-2026). Es geht dabei um Bruttobezüge gemäß § 25 EStG, übrige Abzüge (Aufgliederung des Betrages in Kennzahl 243) und den Sachbezug Kfz.
Bruttobezüge gemäß § 25 EStG
Frage 1
Darin enthaltene Sachbezüge Kfz: Bei E-Autos beträgt der Sachbezugswert derzeit null Euro. Ist hier Null (0) einzutragen?

