EStG 1988: § 15
BAO: § 303 Abs 1
Wenn das Finanzamt die erste, gescheiterte Wiederaufnahme allein auf die neu übermittelten Lohnzettel und nicht etwa auf die in diesen Lohnzetteln ausgewiesenen, bisher nicht berücksichtigten geldwerten Vorteile gestützt hat, verstößt die zweite Wiederaufnahme, die das Finanzamt (erstmalig) mit dem Zufluss von ihm bisher nicht bekannten Einnahmen aufgrund verbilligter Überlassung von Wohnraum durch den Arbeitgeber begründet, nicht gegen das Wiederholungsverbot (ne bis in idem).

