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Ausbildungskostenrückersatz: Ausbildung vor Abschluss des DV - § 2d AVRAG nicht anwendbar

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6986/8/2026 Heft 6986 v. 18.2.2026

AVRAG: § 2d

ABGB: § 879

Treffen die Vertragspartner noch vor Abschluss eines Dienstverhältnisses eine Vereinbarung über eine grundsätzlich entgeltliche Ausbildung (hier: Pilotenausbildung) ohne Verpflichtung einer Partei, in der Folge ein Arbeitsverhältnis anzubieten bzw einzugehen, wobei der eine

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