AngG: § 36 Abs 1, § 38
Eine auf 6 Monate befristete und auf den Geschäftszweig des Arbeitgebers sowie die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland beschränkte Konkurrenzlausel für einen Bankangestellten ist wirksam.AngG: § 36 Abs 1, § 38
Eine auf 6 Monate befristete und auf den Geschäftszweig des Arbeitgebers sowie die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland beschränkte Konkurrenzlausel für einen Bankangestellten ist wirksam.