DSG: § 1 Abs 2
DSGVO: Art 6 Abs 1 lit c, lit f
Die einmalige, anlassbezogene Auswertung von Zutrittsdaten zu den Betriebsräumlichkeiten eines elektronischen Zutrittssystems zur Überprüfung eines (hier: aufgrund von
DSG: § 1 Abs 2
DSGVO: Art 6 Abs 1 lit c, lit f
Die einmalige, anlassbezogene Auswertung von Zutrittsdaten zu den Betriebsräumlichkeiten eines elektronischen Zutrittssystems zur Überprüfung eines (hier: aufgrund von
