BGBl I 2025/118, ausgegeben am 30. 12. 2025
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird
Geringfügige Beschäftigung neben AMS-Schulung
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025, BGBl I 2025/25, ARD 6957/10/2025, wurde ab 2026 die geringfügige Beschäftigung neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe eingeschränkt, da eine parallel ausgeübte geringfügige Erwerbstätigkeit der Wiederaufnahme einer vollversicherten Tätigkeit in vielen Fällen hinderlich ist. Arbeitslosen Personen sind geringfügige Beschäftigungen nur noch unter den in § 12 Abs 2 AlVG angeführten vier Fallkonstellationen möglich (ua Fortführung einer bereits seit mindestens 26 Wochen neben einer vollversicherten Beschäftigung ausgeübten geringfügigen Beschäftigung, bei Langzeitarbeitslosigkeit oder bei Vorliegen eines Behindertenstatus, siehe näher in ARD 6957/10/2025). Da die geplanten Einschränkungen für viel Kritik gesorgt haben, wird dieser Ausnahmekatalog um einen weiteren Fall ergänzt:

