vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rauch, Materielle Begünstigungen von Mitgliedern des Betriebsrats, ASoK 2025, 442

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6980/11/2026 Heft 6980 v. 9.1.2026

Das Mandat des Betriebsratsmitglieds ist ein Ehrenamt, das grundsätzlich neben den Berufspflichten auszuüben ist. Das BR-Mitglied darf daher aus seinem Mandat keinen materiellen Vorteil ziehen. Gegen dieses Privilegierungsverbot verstoßende Leistungen des Betriebsinhabers sind dementsprechend rechtswidrig und können jederzeit eingestellt werden, auch wenn sich eine langjährige faktische Übung eingebürgert hat. Der OGH hat in seinem Erkenntnis 9 ObA 96/24v (= ARD 6959/6/2025) entschieden, dass in der Vergangenheit geleistete Zahlungen, die der Ehrenamtlichkeit nicht entsprechen, nicht nur pro futuro eingestellt werden können, sondern überdies auch zurückgefordert werden können. Rauch widmet sich im Rahmen seines Beitrages insbesondere der von der Möglichkeit der Rückforderung zu trennenden Frage der Unzulässigkeit der Rückforderung wegen der Behauptung des gutgläubigen Verbrauchs durch das begünstigte BR-Mitglied. Er vertritt die Ansicht, dass die von der Judikatur des OGH entwickelten Voraussetzungen für den Entfall der Rückzahlungspflicht aufgrund der Gutgläubigkeit des Empfängers bei Zahlungen, die gegen § 115 Abs 1 ArbVG verstoßen (und somit gegen eine absolut zwingende gesetzliche Regelung), nicht vorliegen. Ein allfälliger guter Glaube von BR-Mitgliedern beim Empfang und Verbrauch der Leistung sei - entsprechend der auf dem "Judikat 33 neu" beruhenden Rechtsprechung - gegenstandslos und die Rückforderung daher mangels gutgläubigen Verbrauchs möglich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte