HVertrG: § 24 Abs 3 Z 2, § 27
OGH 25. 6. 2025, 9 ObA 59/24b
➜ zu OLG Linz 12 Ra 15/24y, ARD 6914/7/2024 (Aufhebung)
Wird ein Handelsvertreter vom Unternehmer vertragswidrig gehindert, Provisionen im vereinbarten oder nach den getroffenen Vereinbarungen zu erwartenden Umfang zu verdienen, gebührt ihm gemäß § 12 Abs 1 HVertrG eine angemessene Entschädigung. Diese Entschädigungspflicht ist nichts anderes als eine nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ohnehin begründete Schadenersatzpflicht wegen Vertragsverletzung. Sie setzt daher Verschulden voraus.

