Die neue Förderungsregelung zu Bildungskarenz und -teilzeit liegt nun vor. Im gegenständlichen Beitrag sind alle wichtigen Punkte der gesetzlichen Neuregelung zusammengefasst. Eine nähere Beleuchtung erfährt die Zuschussleistung des Arbeitgebers, die in bestimmten Fällen zu zahlen ist. In diesem Bereich sind Anwendungs- und Abwicklungsfragen offen. Durch Analyse der Rechtslage zeigt sich, wo von der Richtlinie, die das AMS nun auf Basis des Gesetzes erlassen muss, Klarstellungen gefordert sind. Abschließend folgt ein kurzer Blick auf freie Dienstverträge und Ausbildungskostenrückersatz im Kontext der Weiterbildungsbeihilfe.

