Bei den KV-Verhandlungen 2025 für die Beschäftigten in der Metallindustrie wurde ua die Bezahlung einer Kaufkraftsicherungsprämie vereinbart. Arbeitnehmer, die am 31. 10. 2025 beschäftigt waren und dies am 30. 11. 2025 sowie am 30. 6. 2026 noch sind, erhalten jeweils eine Prämie iHv € 500,- mit der Abrechnung Dezember 2025 bzw Juli 2026. Die ÖGK hat nun in ihrem Newsletter Nr. 11/November 2025 klargestellt, dass es sich dabei aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht um eine Sonderzahlung handelt (zur steuerlichen Beurteilung der Kaufkraftsicherungsprämie siehe auch ARD 6972/15/2025). Da Lehrlinge von vornherein nur Anspruch auf die erste Kaufkraftsicherungsprämie haben, ist diese als laufender Bezug abzurechnen. (Direktlink: https://tinyurl.com/OEGK-Newsletter-2025-11 )

