Die Grundlage für den elektronischen Eltern-Kind-Pass (eEKP) wurde im Jahr 2023 mit BGBl I 2023/82, ARD 6860/13/2023, geschaffen. Ab dem Jahr 2026 sollten die Daten zu Schwangeren und zu Kindern, die ab diesem Tag geboren werden, ausschließlich im eEKP dokumentiert werden. Die Aufnahme des Echtbetriebs der eEKP-Anwendung soll nun aus technischen Gründen auf den 1. 10. 2026 verschoben werden. Ab diesem Zeitpunkt werden neu festgestellte Schwangerschaften ausschließlich in elektronischer Form dokumentiert (und wird kein Papierheft mehr ausgegeben). Außerdem sollen ab 1. 3. 2027 die Daten zu Kindern, die ab diesem Tag geboren werden, elektronisch gespeichert werden. Gegenüber dem Ministerialentwurf 60/ME NR 28. GP , ARD 6973/16/2025, kam es in der Regierungsvorlage zu kleineren Anpassungen, ua im Zusammenhang mit der (automatisierten) Schließung des eEKP. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. (Regierungsvorlage 19. 11. 2025, RV 305 BlgNR 28. GP )

