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Simic/Plese, Beziehungen am Arbeitsplatz, ASoK 2025/380

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6977/18/2025 Heft 6977 v. 3.12.2025

Der Beitrag beleuchtet die arbeits-, datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Aspekte von Beziehungen am Arbeitsplatz in Österreich ausgehend vom Beispielsfall des vor einigen Monaten durch die Medien gegangenen "Kiss-Cam-Vorfalls" des CEO und der CPO eines US-amerikanischen Unternehmens während eines Konzerts. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob und wie Arbeitgeber im Spannungsfeld zwischen privatem Verhalten und betrieblichem Interesse agieren können und welche Compliance-Instrumente hierfür zur Verfügung stehen. In Österreich gibt es kein gesetzliches Verbot von Beziehungen am Arbeitsplatz, ein generelles Verbot intimer Beziehungen zwischen Arbeitskollegen wäre nach österreichischem Recht auch sittenwidrig. Grundsätzlich stellen Beziehungen unter Kollegen kein arbeitsrechtliches Problem dar, solange sie das Arbeitsverhältnis oder den Betriebsablauf nicht beeinträchtigen. Kommt es durch private Beziehungen jedoch zu Störungen des Betriebs, zur Ausnutzung eines Machtgefälles oder zu Diskriminierung und Loyalitätskonflikten, sind Arbeitgeber verpflichtet, einzuschreiten. Neben arbeitsrechtlichen Konsequenzen wirft der "Kiss Cam"-Fall auch erhebliche datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Fragen bezüglich öffentlicher Bildaufnahmen bei Großveranstaltungen auf. Solche Aufnahmen verletzen idR sowohl datenschutzrechtliche Vorgaben der DSGVO und des DSG als auch das Recht am eigenen Bild nach § 78 UrhG. Betroffene Personen hätten in Österreich Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter oder die Musiker.

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