Die Monografie behandelt die vom Arbeitszeitgesetz Ausgenommen und ihre Arbeitszeitregelungen. Bereits seit 1969 werden bestimmte Personengruppen aus dem Anwendungsbereich des AZG ausgenommen, wodurch für sie kein arbeitszeitrechtlicher Schutz gilt, außer es wurden sondergesetzliche Bestimmungen normiert. Diese bieten in vielen Fällen jedoch ein erheblich geringeres Schutzniveau als das AZG, was nicht nur vor dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz, sondern insbesondere auch aufgrund der Mitgliedschaft Österreichs zur EU besonderer Beachtung bedarf. Die Arbeitszeit-Richtlinie sieht nämlich vor, dass die Mitgliedstaaten für alle Arbeitnehmer gewisse Schutzstandards umsetzen müssen. Im Zentrum der Arbeit stehen daher vor allem die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die Unionsrechtskonformität der Ausnahmen.

