BGBl I 2025/70, ausgegeben am 3. 11. 2025
Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden
1. Überblick
Mit dieser Novelle des NAG und des AuslBG wird eine Lücke bei der Zulassung von Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen und auch Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglicht. Dazu wird im NAG unter den dort näher genannten Voraussetzungen ein neuer Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgänger geschaffen. Diesen soll zwecks Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit ermöglicht werden, täglich bzw regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten (Grenzgänger gemäß § 2 Abs 7 AuslBG). Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden. Die gesetzlichen Änderungen treten mit 1. 12. 2025 in Kraft.

