EStG 1988: § 68 Abs 2 und Abs 4 Z 1 und Z 7
GehG: § 61 idF BGBl I 2009/52
Die Steuerbegünstigung für "Normalüberstunden" des § 68 Abs 2 EStG 1988 ist auf die Vergütung für Mehrdienstleistung der Bundeslehrer auch nach den Novellierungen des § 61 GehG durch das BBG 2001 und 2009 aufgrund eines darin weiterhin enthaltenen Überstundenzuschlags anwendbar. Der Steuerbegünstigung des § 68 Abs 2 EStG 1988 kann aber grundsätzlich nicht das Ausmaß der wöchentlichen Lehrverpflichtung von 20 Werteinheiten iSd BLVG als Normalarbeitszeit des Lehrers zugrunde gelegt werden.

