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EuGH: Fahrten im Werkverkehr zwischen Stützpunkt und Einsatzort sind Arbeitszeit

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6976/6/2025 Heft 6976 v. 26.11.2025

RL 2003/88/EG : Art 2 Nr 1

Müssen sich Arbeitnehmer zu Beginn des Arbeitstages an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort einfinden und werden von dort mit einem Firmenfahrzeug zu ihrem jeweiligen Einsatzort gebracht, sind diese Fahrten als Teil der Ausübung ihrer Tätigkeit anzusehen. Die Zeit für Hin- und Rückfahrten gilt daher als "Arbeitszeit" iSd Art 2 Nr 1 der RL 2003/88/EG .

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